Neue Besuchsregeln in unseren Altenheimen

In Leonding gibt es zwei Zentren für Betreuung und Pflege: Eines in Hart, eines in Leonding.

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Tagtäglich geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort ihr Bestmögliches, um den Bewohnerinnen und Bewohnern den Alltag so angenehm wie möglich zu machen. In Zeiten der Coronakrise keine leichte Aufgabe.

Seit Beginn der Coronakrise ändern sich die Vorschriften für die Alten- und Pflegeheime regelmäßig und das meist auch recht kurzfristig. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Situation jedes Mal aufs Neue eine echte Herausforderung, das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner steht stets im Mittelpunkt:Es fordert auch uns in Organisation und Umsetzung bis an die Grenzen des Leistbaren. Dazu kommt dieses ständige schlechte Gewissen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseren Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern gegenüber, weil sie ihnen die sehnlichsten Wünsche, ihre Lieben um sich zu haben, nicht erfüllen können. Diese psychischen Belastungen treffen sie und uns gleichermaßen, aber leider ist zurzeit alles anders“, so Gerhard Reder, Leiter des Zentrums Betreuung und Pflege Leonding. In Hart ist die Situation dieselbe: „Für uns gilt genau dasselbe wie bei den Kollegen in Leonding. Es ist für mich und mein Team wirklich herzzerreißend mitzuerleben, wie wenig Besuch unsere Bewohnerinnen und Bewohnern derzeit bekommen. Sie wünschen sich nichts sehnlicher als die Angehörigen und Enkelkinder wiedersehen zu können und wir können aufgrund der derzeitigen Lage diesbezüglich nichts für sie tun“, ergänzt Renate Aumayr, Leiterin des Zentrums für Betreuung und Pflege Hart.

Besuche in Zimmern derzeit wieder möglich

Seit 25.01.2021 gibt es zumindest eine kleine Erleichterung bei den Besuchsregeln: Seitdem dürfen die Besuche wieder in den Zimmern stattfinden. Die Besuchszeiten, Besuchsregeln und Zutrittsberechtigungen bleiben allerdings weiterhin so streng wie bisher (siehe unten). In den Zimmern müssen unbedingt FFP2 Masken getragen werden. Auch der, bedingt durch die britische Mutation des Virus, auf zwei Meter ausgedehnte Abstandspflicht ist ebenfalls zwingend einzuhalten. „Für unsere Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern ist der Grat zwischen Sicherheit und sozialer Vereinsamung ein schmaler, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versuchen ihr Möglichstes, diese Antipoden der Lebensumstände so erträglich wie möglich zu gestalten“, so Reder und weiter „Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich für das Verständnis und die Geduld unserer Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Angehörigen bedanken und hoffe inständig, dass die Impfung uns allen bald Entlastung bringt.“ Aumayr schließt sich den Worten von Gerhard Reder an und ergänzt: „Ich wünsche mir für uns alle – insbesondere aber für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, dass diese schwere Zeit bald ein Ende hat und sie alle ihre Familien, Kinder und Enkelkinder wiedersehen können.“

Derzeit gültige Besuchsregeln

  • Besuchszeiten: täglich ausschließlich von 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Besucherregeln: maximal ein Besucher pro Woche pro Bewohner
  • Besuche sind in den HBW-Zimmern möglich, Voraussetzung ist eine zur Zutrittsgenehmigung ergänzende Verpflichtung, in den Zimmern die FFP2-Maske durchgehend zu tragen und den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Diese Einhaltung wird mittels Unterschrift im Besucherbuch bestätigt.
  • Zutrittsgenehmigung: Telefonische Terminvereinbarung mit den jeweiligen Wohngruppen
  • Vorlage eines Nachweises über einen negativen Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Covid Test (max. 48 Stunden alt) oder eines Bescheides über eine durchlebte Covid19-Infektion in den letzten 3 Monaten UND DURCHGEHENDES Tragen einer FFP2 Maske oder äquivalenten Atemschutzmaske. In der Sporthalle Leonding gibt es derzeit eine kostenlose Testmöglichkeit des Landes OÖ (Ehrenfellnerstraße 9, Mo – So: 08:00 bis 18:00 Uhr). Auch die Buchberg-Apotheke (Tel. 0732 / 67 19 75) und die Apotheke Kürnberg (Tel. 0732 / 67 20 66) bieten kostenlose Testungen an.
  • Registrierung im Besucherbuch
  • Abhol- und Rückkehrregeln: Wer Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zu sich nach Hause holen möchte, muss eine sichere, andere nicht gefährdende Rückkehr ins Heim ermöglichen. Dies bedingt bei Rückkehr nach mehrtägiger Abwesenheit den Vorweis eines negativen PCR-Test-Laborbefundes, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Spaziergängen oder kleinen Ausflügen erfolgen bei den Heimbewohnerinnen und Heimbewohner unmittelbar nach Rückkehr beginnende mehrmalige Gesundheitschecks durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit durchzuführenden Antigenschnelltests nach drei und nach fünf Tagen.

 

 

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