Intensive Ausbildung und Zusammenarbeit im Team
Die Hunde durchlaufen eine umfassende Ausbildung, die oft bereits im Welpenalter beginnt. Dabei lernen sie, der Geruchsspur eines bestimmten Menschen zu folgen und so in den unterschiedlichsten Situationen, wie beispielsweise in Städten, Wäldern, und im freien Gelände zielgerichtet suchen zu können.
Die Suchhundestaffel der Rescue-Dogs Austria ist eine auf „Mantrailing“ spezialisierte Hundestaffel. Im Gegensatz zu den Suchdisziplinen Flächensuche, bei der große Gebiete abgesucht werden, und Trümmer- und Lawinensuche, die bei Gebäudeeinstürzen oder Naturkatastrophen zum Einsatz kommt, wird beim Mantrailing dem Hund der Geruchsträger einer bestimmten Person „angeboten“ und dieser verfolgt ausschließlich dieser Spur bis zur vermissten Person. Die Ausbildung ist intensiv und dauert mindestens 2 Jahre, da die Hunde nicht nur lernen müssen ihren exzellenten Geruchssinn zielgerichtet einzusetzen, sondern diese Fähigkeit auch unter wechselnden Umgebungs- und Wetterbedingungen ruhig und effizient zu nutzen.
Die enge Bindung zwischen Hund und Hundeführer:in, die durch ständiges Training und intensive Zusammenarbeit entsteht, ist es, die Rescue-Dogs auszeichnet. Diese Bindung ist essenziell, da beide Partner als perfekt eingespieltes Team funktionieren müssen, um erfolgreich vermisste Personen zu finden. Der/die Hundeführer:in investieren viel Zeit und trainieren mindestens einmal pro Woche in verschiedenen Umgebungen und unter wechselnden Bedingungen, um für den Einsatzfall bestens vorbereitet zu sein. Dabei tragen sie alle Kosten für Aus-, Weiterbildung selbst. So sind die Rettungshunde in der Lage, Menschen auch in schwierigem Gelände und bei widrigen Wetterbedingungen zu finden – und sind somit eine äußerst effiziente Unterstützung der Einsatzkräfte wie Feuerwehr oder Polizei.
„Unsere Hunde sind Lebensretter und Partner“ – Die Mission von Rescue-Dogs Austria
Die Leondingerin Romana Rausch, Einsatz- und Ausbildungsleiterin der Rescue-Dogs in Oberösterreich, beschreibt die Arbeit mit den Rettungshunden so: „Unsere Hunde sind weit mehr als nur Tiere – sie sind Partner und Lebensretter auf vier Pfoten. Wir investieren viel in ihre Ausbildung und versuchen den Spaß für die Hunde in unsere Trainings einzubauen. Das führt im Einsatz zu einer zusätzlichen Motivation unserer Hunde im Einsatz und macht sehr oft den Unterschied zwischen Leben und Tod für die gesuchte Person aus.“
Neue Regelungen im OÖ Hundehaltegesetz 2024
Neben der spezialisierten Arbeit von Rettungshundestaffeln wie Rescue-Dogs Austria, die auf eine intensive und gezielte Ausbildung ihrer Hunde setzen, gibt es allgemeine Regelungen und Anforderungen, die für alle Hundehalter in Oberösterreich gelten. Mit dem neuen Hundehaltegesetz 2024 (gültig ab 1.12.2024) werden diese Vorschriften umfassend angepasst, um die Sicherheit zu erhöhen und das verantwortungsvolle Halten von Hunden zu fördern. Die wesentlichen Punkte des neuen Hundehaltegesetzes in Oberösterreich umfassen:
- Allgemeiner Sachkundekurs: Vor der Anschaffung und Anmeldung eines Hundes müssen Halter einen 6-stündigen Kurs absolvieren.
- Unterscheidung zwischen kleinen und großen Hunden: Neu ist die Unterscheidung zwischen kleinen und großen Hunden. Für große Hunde (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg Gewicht) ist neben dem Sachkundekurs auch eine Alltagstauglichkeitsprüfung erforderlich, die das Verhalten des Hundes in Alltagssituationen testet.
- Spezielle Anforderungen für bestimmte Rassen: Sechs Hunderassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Tosa Inu) unterliegen besonderen Ausbildungspflichten. Ab dem 13. Lebensmonat gilt für sie eine allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Diese Pflicht kann auf Basis einer positiven Verhaltensevaluierung und Zusatzausbildung teilweise aufgehoben werden.
- Ausweitung der Kriterien für „auffällige“ Hunde: Die Kriterien für die Einstufung eines Hundes als „auffällig“ wurden erweitert, und Halter solcher Hunde müssen intensive Ausbildungsmaßnahmen absolvieren. Außerdem wird ein verbesserter Datenaustausch zwischen Gemeinden ermöglicht, um die Einstufung auch bei Wechsel des Halters aufrechtzuerhalten.
- Behördliche Maßnahmen bei Vorfällen: Bei Belästigungen oder Bissvorfällen können nun Maßnahmen wie Anordnungen bezüglich einzelner Hunde, Beschränkungen der Hundehaltung an bestimmten Orten oder ein vollständiges Verbot der Hundehaltung für bestimmte Personen angeordnet werden, einschließlich der Möglichkeit zur Beschlagnahmung des Hundes.